Beschwerdestruktur

Diskriminierungssensible Beschwerdestruktur im Verein Urbane Praxis e.V.

Auf der Grundlage dieses Konzepts soll eine diskriminierungssensible Beschwerdestruktur etabliert werden, die auf die besonderen Bedürfnisse eines Vereins mit einem kleinen Team in der Netzwerkstelle und einem ehrenamtlichen Vorstand abgestimmt sind.

Ziel ist es, ein respektvolles, diskriminierungssensibles und unterstützendes Miteinander zu fördern sowie Betroffenen von Diskriminierung angemessenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Ziele der Beschwerdestruktur:

– Schutz und Unterstützung von Betroffenen.
– Reduktion von Diskriminierung, Sicherstellung eines fairen Umgangs mit Beschwerden.
– Förderung von Respekt, Vielfalt und Partizipation im Rahmen der Vereinsarbeit für Vereinsmitglieder, Honorarkräfte, Angestellte und Vorstand des Vereins.
– Prävention durch Sensibilisierung und Wissensvermittlung.
– Festgelegte und abgesprochene Struktur/Kaskade eines Beschwerdevorgangs.

Leitlinien (siehe Code of Conduct):

– Respektvolles Miteinander: Jede Person wird unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen wertgeschätzt.
– Nulltoleranz gegenüber jeglicher Art von Diskriminierung. 
– Transparenz und Fairness: Beschwerden werden gemäß dieser Struktur, vertraulich und unabhängig bearbeitet.
– Vertraulichkeit: Betroffene können darauf vertrauen, dass ihre Anliegen diskret behandelt werden.

Aufbau der Beschwerdestruktur:

Ansprechpersonen:

– Zwei Personen (ein Mitglied des Vorstands, eine Person aus der Netzwerkstelle) werden als Ansprechpersonen für Beschwerden und Vertrauensfragen benannt (VS und NWS schlagen jeweils eine Person vor) und vom Vorstand und Netzwerkstelle mandatiert. Sie sind geschult (verpflichtender Workshop zu Antidiskriminierung und Diversität & Weiterbildungsmöglichkeiten) und fungieren als erste Anlaufstelle.

– Das Mandat als Ansprechperson für Beschwerden und Vertrauensfragen wird auf Widerruf erteilt und kann in bestimmten Situationen entzogen werden, die die Wahrnehmung der Aufgabe beeinträchtigen.

– Ein*e externe*r Ansprechpartner*in (z. B. eine Beratungsstelle) kann eingebunden werden, um bei komplexen Fällen oder bei Fällen mit Beteiligung von Vorstandsmitgliedern oder Vertrauenspersonen selbst die Neutralität zu gewährleisten.

Meldewege:

– Persönliches Gespräch mit einer Vertrauensperson aufsuchen.
– Schriftliche Beschwerde per E-Mail, per Post oder einem bereitgestellten online Meldeformular.
– Anonyme Meldung (über Onlinetool). 

Zuständigkeit und Aufgaben:

– Die Vertrauenspersonen nehmen Beschwerden entgegen, führen Erstgespräche und dokumentieren die Vorfälle.
-Bei Bedarf (s. oben: komplexe Fälle oder Fälle mit Beteiligung von Vorstandsmitgliedern oder Vertrauenspersonen selbst) oder auf Wunsch der betroffenen Person kann der*die externe Ansprechpartner*in hinzugezogen werden.
– Auf Wunsch der betroffenen Person kann sie sich auch vertreten lassen. 
– Entscheidungen zu Maßnahmen werden von dem*der Arbeitgeber*in auf Grundlage von Satzung, Antidiskriminierungs-Klausel, Code of Conduct (in Absprache mit der betroffenen Person, sofern diese von den Maßnahmen betroffen sein könnte) sowie den allgemein gültigen rechtlichen Vorschriften (hier gesamter Vorstand) getroffen, außer in Fällen, die diesen betreffen (hier entscheidet der*die externe Ansprechpartner*in mit). 

Ablauf einer Beschwerde

0) Der beschwerdeführenden Person liegen Informationen vor über:

– Die Möglichkeit eines Gesprächs mit Vertrauenspersonen bevor eine Beschwerde eingereicht wird.
– den Verlauf des Beschwerdeverfahrens
– die Möglichkeit für eine unabhängige und vertrauliche Beratung
– Meldeformular (als Hilfestellung)

1) Einreichung: Die beschwerdeführende Person wählt einen Meldeweg (persönlich, schriftlich, anonym).

2) Erstgespräch:

– Klärung des Sachverhalts.
– Besprechung von Sofortmassnahmen, Schutzmaßnahmen und möglichen weiteren Schritten.

3) Durchführung von Sofortmaßnahmen, Schutzmassnahmen und weiteren Schritten

4) Prüfung:

– Sorgfältige Untersuchung des Vorfalls durch die Vertrauenspersonen
– Konsultation des externen Ansprechpartners bei Bedarf.

5) Maßnahmenentscheidung (siehe Antidiskriminierungs- und Antirassismusklausel)

– Strukturmaßnahmen wie Workshops oder Mediation.
– Sanktionen wie Verwarnungen oder Kündigung.

6) Abschluss: Feedbackgespräch mit der meldenden und ggf. betroffenen Person.

7) Evaluation: Regelmäßige Überprüfung der Prozesse und Maßnahmen.


Möglichkeiten für Maßnahmen (in Einklang mit Antidiskrimierungs- und Antirassismusklausel)

Präventive Maßnahmen:

– Regelmäßige Schulungen zu Vielfalt, Diskriminierungssensibilität und Konfliktmanagement.
– Einführung eines Code of Conducts, der für alle Mitglieder-Initiativen verbindlich ist.

Strukturmaßnahmen:

– Moderierte Feedbackgespräche oder Mediation.
– Schulung
– Sensibilisierungsworkshops für die beschuldigte Person, das Team oder Netzwerk.

Sanktionsmaßnahmen:

– Verwarnung bei diskriminierendem Verhalten.
– Beendigung bestehender Verträge
– Ausschluss aus dem Verein bei schweren Verstößen.
– Maßnahmen werden stets im Einklang mit rechtlichen Vorgaben getroffen.

Dokumentation und Vertraulichkeit

– Alle Beschwerden und Maßnahmen werden in einem vertraulichen Beschwerderegister von den Vertrauenspersonen dokumentiert.
– Der Zugang zu diesen Informationen ist ausschließlich den Vertrauenspersonen und ggf. dem externen Ansprechpartner vorbehalten.
– Persönliche Daten werden nur mit Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben.

Meldeformular für Diskriminierungsvorfälle