Sommergespräche: Über potentielle Kooperationen und finanzielle Mittel

Der Urbane Praxis e.V. war über den Sommer nicht untätig. Wir haben mit rund 10 Verwaltungsstellen, öffentlichen Trägern und Verbänden

Der Urbane Praxis e.V. war über den Sommer nicht untätig. Wir haben mit rund 10 Verwaltungsstellen, öffentlichen Trägern und Verbänden über potentielle Förder- und Kooperationsmöglichkeiten gesprochen. Die wichtigsten Infos sind im Folgenden zu finden. Und sollten doch inhaltliche Rückfragen bestehen, Hilfe bei der Antragstellung benötigt werden oder der Bedarf nach einem Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpersonen bestehen, dann gerne wie gehabt einfach eine Mail an office@urbanepraxis.berlin.

KUBIST (Kultur und Bibliotheken im Stadtteil)

Das Förderprogramm “Kultur und Bibliotheken im Stadtteil KUBIST” der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt dient der integrierten Entwicklung benachteiligter Quartiere (siehe Handlungsräume) durch die Stärkung kultureller Infrastrukturen. Dabei reichen die förderfähigen Maßnahmen und Inhalte von der Medien- und Informationsversorgung, über Veranstaltungen für marginalisierte Gruppen/ Personen bis hin zur kulturellen Bildung oder baulichen Maßnahmen (z.B. zur Herstellung von Barrierefreiheit).

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen; es bedarf jedoch eines Kooperationsvertrages mit einem bezirklichen Fachbereich (i.d.R. Fachbereich Kultur). Bei Bewilligung der Maßnahme werden 40% der Gesamtkosten durch das KUBIST-Programm getragen; maximal sind das 2 Mio. EUR über eine Projektlaufzeit von 3 Jahren. Querfinanzierungen sind möglich. Weiterhin gibt es das sogenannte Pauschalprinzip: Wenn die Gesamtkosten von jährlich 100.000 EUR nicht überschritten werden, bedarf es keiner gesonderten Projektabrechnung. Stattdessen werden Maßnahmenziele und -indikatoren gemeinsam festgelegt.

Eine verwaltungsinterne Beratungsstelle berät Antragstellende sowohl bei einem Erstantrag als auch im Rahmen der gesamten Projektlaufzeit. Die Projekte können jederzeit eingereicht werden, müssen aber bis zum 31.12.2028 umgesetzt werden.

Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/eu-foerderung/efre/foerderperiode-2021-2027/kultur-und-bibliotheken-im-stadtteil-kubist-1230118.php

Stadtteil-Zentren

Das Förderprogramm “Stadtteil-Zentren” der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zielt darauf ab, marginalisierten Gruppen und Menschen einen Ort zu bieten, an dem es sowohl soziale Beratung und Informationen als auch konkretes Veranstaltungsprogramm (z.B. künstlerische Arbeit, Sport) gibt.

Obgleich es in den kommenden 3-5 Jahren keine neue Förderausschreibung geben wird, besteht die Möglichkeit, eine Basisförderung zu erhalten. In der Regel können damit 2-3 Personalstellen finanziert werden. Ob sich ein Vorhaben oder Ort als Stadtteil-Zentrum eignet, kann in Absprache mit der Senatsverwaltung  erörtert werden.

Weitere Informationen sind hier zu finden: 

https://www.berlin.de/sen/soziales/buergerschaftliches-engagement/stadtteilzentren/artikel.1164559.php

Die Berliner Ernährungsstrategie stellt sich vor

Die Berliner Ernährungsstrategie soll dazu beitragen, dass die Berliner Ernährungspolitik hin zu mehr Regionalität, Nachhaltigkeit, Fairness und mit einem stärkeren Fokus auf gesundheitsfördernde Kost für alle, unabhängig vom Geldbeutel, entwickelt wird. Es bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses, der nicht allein durch die Verwaltung initiiert werden kann, sondern sich aus der Gesellschaft heraus entwickeln muss. Nur durch eine aktive Beteiligung der Stadtgesellschaft, kann er die notwendige Akzeptanz finden und alle Akteurinnen und Akteure mit ihren Ideen und Initiativen mitnehmen.

Deshalb gibt es zum Beispiel Programme, die in Schulen und Kitas realisiert werden, genauso wie sogenannte Ernährungslots:innen, die ihre Arbeit vorrangig in den Bezirken umsetzen. Konkrete Anknüpfungspunkte für urbane Praktiker:innen gibt es vor allem bei den bezirklichen Ernährungsstrategien in Marzahn-Hellersdorf und in Spandau. Aber auch die LebensMittelPunkte und die Ernährungscoaches/-lots:innen sind für lokal agierende Akteur:innen der urbanen Praxis von Relevanz, die sich im Bereich der nachhaltigen Lebensmittelproduktion, der Ernährungsgerechtigkeit und im Bildungsbereich engagieren. Obgleich derzeit keine Förderung in Aussicht gestellt werden kann, bietet der Senat an, durch Kooperationsvereinbarungen und/ oder Letter of Intents bei übereinstimmenden Projektinhalten zu unterstützen. 

Der VskA – Verband soziokulturelle Arbeit stellt sich vor

Heute und wie auch zu Beginn der Nachbarschaftsarbeit fördert der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. // Fachverband der Nachbarschaftsarbeit, kurz VskA e.V., eine lebendige, von nachbarschaftlichem Miteinander getragene demokratische Gesellschaft.

Die Mitgliedsorganisationen des VskA e.V. bringen Menschen aus der Nachbarschaft zusammen und nehmen ihre Anliegen auf. Nachbarschaftshäuser sind dezentrale Einrichtungen nahe an den Menschen. Sie bieten Bewohner:innen ungeachtet ihrer Herkunft oder Weltanschauung Möglichkeiten für Mitwirkung und Gestaltung, für selbstorganisierte Aktivitäten und das Engagement in überschaubaren Räumen. Sie fördern eine solidarische, vielfältige und demokratische Gemeinschaft.

Bundesweit zählt der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. über 100 Mitgliedsorganisationen, die Nachbarschaftshäuser, Stadtteilzentren, Bürgerhäuser, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Nachbarschaftstreffs und andere sozial-kulturelle Einrichtungen betreiben. Alle Mitgliedsorganisationen verfolgen gemeinnützige Ziele und arbeiten gemeinwesenorientiert. Ihre Arbeit ist den Grundsätzen von individueller Selbstbestimmung, persönlicher Freiheit und Humanität verpflichtet.

Der VskA koordiniert beständigen Fachaustausch, Qualitätskontrolle und die Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit. Er trägt zur Abstimmung zwischen öffentlichen und freien Trägern und so zur Weiterentwicklung einer bürgernahen sozialen Infrastruktur bei. Der VskA Berlin vernetzt Träger verschiedener Förderprogramme berlinweit und stellt Synergien her.

Fachlich fördert der VskA Qualifizierung und Innovation durch:

  • Fortbildungen und Beratung zu aktuellen Themen der Gemeinwesen- und Nachbarschaftsarbeit,
  • Modellprojekte zur Entwicklung neuer Arbeitsansätze,
  • Erfahrungs- und Fachaustausch der Mitgliedsorganisationen untereinander,
  • kollegiale Unterstützung bei alltagspraktischen Fragen von Nachbarschaftshäusern und Begegnungszentren.

Der VskA vertritt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen in der Fachöffentlichkeit, in Gesprächen und Verhandlungen mit Politik und Verwaltung und verfügt über ein breites Netzwerk nationaler wie internationaler Verbände und Organisationen.

In diesem Jahr findet die VskA Jahrestagung vom 10. bis 11. Oktober 2024 unter dem Titel: „Demokratie – Jetzt erst Recht!“ im Quäker Nachbarschaftsheim e.V. in Köln statt.

https://vska.de/bundesverband/jahrestagungen/jahrestagung-2024-demokratie-jetzt-erst-recht

Weitere Informationen unter: www.vska.de

Urbane Praxis im Quartier

In den 34 Berliner Quartiersmanagementgebieten wohnen über 450.000 Menschen. Kein Wunder also, dass es eine große Vielfalt an Aktionen und Projekten gibt. Die aktuellen Projektwettbewerbe, Förderaufrufe und Ausschreibungen werden auf der Webseite des Quartiersmanagements Berlin veröffentlicht. Diese sind hier zu finden:

https://www.quartiersmanagement-berlin.de/service/ausschreibungen.html.

Weiterhin können über den sogenannten Aktionsfonds bis zu 1.500 EUR direkt bei dem Quartiersmanagement beantragt werden, z.B. für Nachbarschafts-Events, Materialkosten u.ä.

BENE2 Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 verfolgt das Ziel eines grüneren und umweltgerechten Berlins durch die Förderung der 1 Energieeffizienz, von 2 Umwelt- und Energiemanagementsystemen, 3 Intelligenten Energiesystemen, Netze und Speichersystemen, 4 Anpassung an den Klimawandel, 5 Schutz und Erhalt der städtischen Natur sowie 6 Nachhaltige Mobilität. Insbesondere die Förderziele 4, 5 und 6 sind potentiell für Urbane Praktiker:innen relevant. Bei Projektideen und der Frage danach, ob das eigene Projekt förderfähig ist, kann sich auch direkt und kostenfrei an die B.&S.U Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH (mail: bene2@bsu-berlin.de & tel.: (030) 39042-33) gewandt werden. Zu beachten ist, dass Personalstellen nicht förderfähig sind. Projektskizzen können noch bis Ende 2027 eingereicht bzw. bis 2029 umgesetzt werden.

Benötigt ihr weitere Informationen oder eine passende Ansprechperson bei der Verwaltung? Wendet euch gerne an office@urbanepraxis.berlin

Europa im Quartier

Der Einsatz von Eruopa im Quartier-Mitteln ist sowohl zur Förderung von sozio-integrativen als auch baulichen Projekten vorgesehen. Auch kombinierte Vorhaben mit baulichen und soziointegrativen Projektanteilen können gefördert werden. Die Projekte sollen im Sinne einer integrierten Quartiersentwicklung einen Beitrag zu den Zielstellungen der Gemeinschaftsinitiative leisten. Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen förderfähig: 

  • Die Umsetzung von Projekten zur Mehrfachnutzung von sozialen Infrastruktureinrichtungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur
  • Verbesserung/ Anpassung der sozialen Infrastruktur an lokale Erfordernisse
  • Projekte mit dem Fokus Bildung, Integration, Nachbarschaft, Armutsbekämpfung
  • Qualifizierung/ Aufwertung des öffentlichen Stadtraums
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vermeidung durch den Klimawandel ausgelösten Benachteiligung
  • Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, zur Förderung der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Armut betroffener Personen durch Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen
  • Stärkung der Sichtbarkeit der Europäischen Union/ des europäischen Zusammenlebens
  • kreative Ansätze zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Alltag
  • Projekte mit dem Themenschwerpunkt Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Projektskizzen können bis zum 20.11.2024 eingereicht werden. Anders als bei den üblichen Förderanträgen, umfasst die Projektskizze ein grobes Konzept und ist somit besonders niederschwellig. Urbane Praktiker:innen sind explizit dazu aufgerufen, sich mit einer Projektskizze zu bewerben. Alle weiteren Informationen (z.B. zu den kommenden Förderaufrufen) entnehmen Sie bitte dem Dokument „Projektaufruf Europa im Quartier 2025“. Ebenfalls finden Sie im Downloadbereich eine Vorlage zum Erstellen der Projektskizze.


Die gesamte Fördermittelaquise findest du hier zum Download.